Badwill (FI-LC)
Beispiel: Konsolidierung (FI-LC)
Als Badwill wird ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung bezeichnet.Ein Badwill wird auf der Passiv-Seite der Bilanz als separater Posten ausgewiesen.Er entsteht, wenn die Anschaffungskosten der Beteiligung an einer
Gesellschaft niedriger sind als der anteilige Zeitwert (oder Buchwert) ihres Nettovermögens.Mögliche Ursachen eines Badwill sind entweder der niedrige Kaufpreis
aufgrund schlechter Zukunftsaussichten der erworbenen Gesellschaft oder
die zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile und dem Zeitpunkt
der Erstkonsolidierung entstandenen und nicht ausgeschütteten Jahresüberschüsse.
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Quelle: https://help.sap.com/doc/saphelp_glossary/latest/de-DE/35/26b9f0afab52b9e10000009b38f974/content.htm